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Gemeindeversammlung

In Aeschi findet regulär im Juni und im Dezember eine Gemeindeversammlung statt.

An der Versammlung stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger und Bürgerinnen, die volljährig sind und seit mindestens 3 Monaten ihren festen Wohnsitz in unserer Gemeinde haben. 

Die Daten werden einen Monat vor der Versammlung im Frutiger Amtsanzeiger publiziert. 

Das Protokoll der Versammlung liegt jeweils spätestens 14 Tage nach der Sitzung für 30 Tage in der Gemeindeverwaltung auf.