Einwohner- und Fremdenkontrolle

Gemeinderverwaltung Aeschi
Scheidgasse 2
3703 Aeschi bei Spiez
Tel. 033 654 37 77
Fax 033 654 90 77
Ihre Ansprechpartner
Therese Oswald, Kanzleichefin
Jonas Müller, Lernender
Andrea Teuscher, Lernende
Aufgaben
- Führen der Einwohner- und Fremdenkontrolle
- Lehrlingsausbildung
- Arbeitslosenanmeldungen
- Führen des Stimmregisters
- Fundbüro
- Informationsbroschüre
- Listenauskünfte
- Telefonzentrale und Auskunft
- Verwaltung Tageskarten Gemeinde
- Verwaltung Containerplomben, Kehrichtsäcke & Marken
Dienstleistungen
- Auskünfte über Einwohner- und Fremdenkontrollwesen
- Ausstellung von div. Ausweisen & Bestätigungen
- Allgemeine Auskünfte über die Gemeinde
- Verkauf von Tageskarten Gemeinde
- Verkauf von Containerplomben
- Verkauf von Kerichtsäcke und -marken
Infos und Angebote der Kanzlei
Aeschi-Märit
Der Aeschi-Märit findet jeweils am ersten Dienstag im Monat Novermber statt.
Anmeldungen müssen schriftlich eingereicht werden. Die Zu- bzw. Absage wird ca. 3 Wochen vor dem Märit mitgeteilt.
Die Chance, einen Standplatz zu erhalten, ist eher gering, da wir viele Markfahrer haben, die regelmässig kommen und natürlich Vorrang erhalten.
Anmeldungsformular zum Aeschi-Märit vom 6. November 2012 Word
An- und Abmeldungen von Schweizer Bürgern
Anmeldung:
Schweizer Bürger müssen sich innert 14 Tagen auf der Gemeindeschreiberei anmelden und den Heimatschein oder Heimatausweis abgeben. Bei Zuzug einer Familie müssen die Zuzüger das Familienbüchlein mitbringen und vorzeigen.
Die Anmeldung kostet Fr. 14.00 (für den Niederlassungsausweis).
Abmeldung:
Schweizer Bürger müssen sich spätestens am Tage des Wegzuges abmelden, die Niederlassungsbewilligung zurückgeben und ihre neue Adresse angeben. Der Heimatschein wird den Wegzügern zurückgegeben, damit sie sich in der neuen Gemeinde anmelden können.
An- und Abmeldungen von Ausländern
Anmeldung:
Ausländer müssen sich innert 8 Tagen auf der Gemeindeschreiberei anmelden und den Pass/Personalausweis vorweisen. Falls ein Ausländerausweis C, B oder L bereits vorhanden ist, bitten wir, diesen ebenfalls mitbringen. Bei Zuzug aus dem Ausland benötigen wir zudem einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbestätigung.
Die Anmeldung für den Ausländerausweis kostet:
- Fr. 91.00 (Erwachsene EG/EFTA)
- Fr. 121.00 (Erwachsene Drittstaat)
- Fr. 56.00 (Kinder)
- Fr. 25.00 (Anmeldung auf Zusicherung)
Abmeldung:
Ausländer müssen sich spätestens am Tage des Wegzuges abmelden und ihre neue Adresse angeben. Anschliessend können sie sich in der neuen Wohngemeinde anmelden.
Formulare für Festwirtschaften und Betriebsbewilligungen
Hundemarken
Der Name des Besitzers, die Adresse sowie der Name des Hundes und dessen Rasse müssen eingetragen werden. Die Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes kann auch telephonisch oder per Formular im Internet erfolgen.
Kosten: Fr. 80.00 / Jahr - Rechnungsstellung im August.
Identitätskarten
Das neue Antragsverfahren für Pass und Identitätskarte:
Am 1. März 2010 wurde der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte E-Pass 10 – schweizweit eingeführt. Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden. Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst. Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben neuen Ausweiszentren zu beantragen.
Dazu ist vorgängig eine Terminreservation erforderlich unter: Tel. 031 635 40 00 (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr) oder www.schweizerpass.ch.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren, zu den Gebühren und zu den Ausweisarten.
Kehrichmarken und -säcke
Am Schalter erhältlich sind:
- 35-Liter Säcke oder Marken à Fr. 1.90/Stk. oder Fr. 9.50/Bogen (5))
- 60-Liter Säcke oder Marken à Fr. 3.20/Stk. oder Fr. 16.00/Bogen (5)
- 110-Liter Marken à Fr. 5.80/Stk. oder Fr. 29.00/Bogen (5)
Ausschliesslich auf der Gemeindeschreiberei erhältlich sind:
- 60-Liter Grünabführmarken à Fr. 3.00/Stk.
- 140-Liter Grünabführmarken à Fr. 7.00/Stk.
- 240-Liter Grünabführmarken à Fr. 12.00/Stk.
- 50kg Sperrgutmarken à Fr. 7.80/ Stk. oder Fr. 39.00/Bogen (5)
- 240-Liter Containermarken à Fr. 21.00/Stk.
- 800-Liter Containermarken à Fr. 50.00/Stk.
Informationen über Entsorgungen finden sich auf der Werkhofseite
Kopien
Schwarz/weiss:
A4: Fr. -.30/Stk; beidseitig -.50/Stk
A3: Fr. -.40/Stk; beidseitig -.60/Stk
Wir können Kopien bis 200% vergrössern oder auf 50% reduzieren.
Schweizerpass
Das neue Antragsverfahren für Pass und Identitätskarte:
Am 1. März 2010 wurde der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte E-Pass 10 – schweizweit eingeführt. Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden. Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst. Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben neuen Ausweiszentren zu beantragen.
Dazu ist vorgängig eine Terminreservation erforderlich unter: Tel. 031 635 40 00 (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr) oder www.schweizerpass.ch.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren, zu den Gebühren und zu den Ausweisarten.
Strafregisterauszug
Online Bestellung des Strafregisterauszugs unter www.strafregister.admin.ch.
Vermietung Gemeindesaal
Die Gesuche sind schriftlich und termingerecht der Gemeindeschreiberei Aeschi einzureichen info(at)aeschi.ch .
- Veranstaltungen mit Eintritten von Vereinen und Organisationen mit Sitz in Aeschi: Einmalige Benützung: Pro verkauftes Billet Fr. 1.50, mindestens aber Fr. 300.00 Wiederholungen: Pro verkauftes Billet Fr. 1.50, mindestens aber Fr. 200.00
- Veranstaltungen mit Eintritten, von auswärtigen Vereinen und Organisationen Pro Anlass 100% Zuschlag auf der jeweiligen Grundtaxe (s. Ziffer 1.).
- Veranstaltungen ohne Billettverkauf:
Einheimische | Auswärtige | ||
| Bis 50 Personen | Fr. 100.00 | Fr. 150.00 |
51 - 100 Personen | Fr. 150.00 | Fr. 300.00 | |
101 - 250 Personen | Fr. 300.00 | Fr. 500.00 | |
251 - 350 Personen | Fr. 500.00 | Fr. 600.00 | |
über 350 Personen | Fr. 600.00 | Fr. 700.00 | |
bei mehrtägigen Anlässen (d.h. ab 2. Tag) die Hälfte | |||
der vorgenannten Gebühren | |||
Zusschlag pro Tag für | |||
Küchenbenützung | Fr. 50.00 | Fr. 50.00 | |
4. Kurse, Propagandaveranstaltungen usw.
In diesen Fällen setzt die Betriebskommission die Benützungsgebühr fest
Vermietung Turnhalle
Die Gesuche sind schriftlich und termingerecht dem Schulsekretrariat einzureichen.
Kosten gemäss Gebührentarif Art. 8. & 9.