Infos und Angebote der Kanzlei       

An- und Abmeldung,
Festwirtschaften und Betriebsbewilligungen,
Gebühren,
Gemeindereglemente,
Hundemarken,
Kopien,
Identitätskarten,
Kehrichtmarken und –säcke
SBB Tageskarten,
Schweizerpass,
Strafregisterauszug,
Vermietung Gemeindesaal,
Vermietung Turnhalle,
Vermietung Zivilschutzanlagen

 

Informationsportal der Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemenden: www.ch.ch

 

An- und Abmeldung

Anmeldung:

Schweizer Bürger müssen sich innert 14 Tagen auf der Gemeindeschreiberei anmelden und den Heimatschein oder Heimatausweis abgeben.  Bei Zuzug einer Familie müssen die Zuzüger das Familienbüchlein mitbringen und vorzeigen

Die Anmeldung kostet Fr. 14.00 (für den Niederlassungsausweis)

Abmeldung:

Schweizer Bürger müssen sich spätestens am Tage des Wegzuges abmelden, die Niederlassungsbewilligung zurückgeben und ihre neue Adresse angeben.  Der Heimatschein wird den Wegzügern zurückgegeben, damit sie sich in der neuen Gemeinde anmelden können.

Formulare für Festwirtschaften und Betriebsbewilligungen

Regierungsstatthalteramt, Frutigen

Gebühren

Niederlassungsausweis (Anmeldungsgebühr) Fr.   14.00
Heimatausweis Fr.   14.00, 
Verlängerung   Fr.   8.00
Wohnsitz- und andere Bescheinigungen Fr.   14.00

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Hundemarken

Besitzername, Adresse sowie der Name des Hundes und dessen Rasse müssen eingetragen werden.

Kosten: Fr. 80.00

Kopien

A4: Fr. -.30 / Stk; beidseitig -.50 / Stk

A3: Fr. -.40 / Stk; beidseitig -.60 / Stk

Wir können Kopien bis 200% vergrössern oder auf 50% reduzieren

Identitätskarten

Pass und Identitätskarte ab 1. März 2010

Das neue Antragsverfahren für Pass und Identitätskarte

Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der so genannte E-Pass 10 – schweizweit eingeführt.

Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden.

Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab 1. März 2010 nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.

Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst.

Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben neuen Ausweiszentren zu beantragen.

Dazu ist vorgängig eine Terminreservation erforderlich unter:

Tel. 031 635 40 00 (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr) oder
www.schweizerpass.ch

Die Reservationszentrale ist ab 24. Februar 2010 geöffnet.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren, zu den Gebühren und zu den Ausweisarten.

 

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Kehrichtmarken und –säcke

Am Schalter erhältlich sind:  

35-Liter Säcke oder Marken à Fr. 1.90/Stk. oder Fr. 9.50/Bogen (5)) 

60-Liter Säcke oder Marken à Fr. 3.20/Stk. oder Fr. 16.00/Bogen (5) 

110-Liter Marken à Fr. 5.80/Stk. oder Fr. 29.00/Bogen (5)  

Ausschliesslich auf der Gemeindeschreiberei erhältlich sind: 

60-Liter Grünabführmarken à Fr. 3.00/Stk.

140-Liter Grünabführmarken à Fr. 7.00/Stk.

240-Liter Grünabführmarken à Fr. 12.00/Stk.

50kg Sperrgutmarken à Fr. 7.80/ Stk. oder Fr. 39.00/Bogen (5)

240-Liter Containermarken à Fr. 21.00/Stk.

800-Liter Containermarken à Fr. 51.00/Stk.

 

Informationen über Entsorgungen finden sich auf der Werkhofseite

Schweizerpass   www.schweizerpass.ch

Pass und Identitätskarte ab 1. März 2010

Das neue Antragsverfahren für Pass und Identitätskarte

Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der so genannte E-Pass 10 – schweizweit eingeführt.

Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden.

Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab 1. März 2010 nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.

Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst.

Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben neuen Ausweiszentren zu beantragen.

Dazu ist vorgängig eine Terminreservation erforderlich unter:

Tel. 031 635 40 00 (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr) oder
www.schweizerpass.ch

Die Reservationszentrale ist ab 24. Februar 2010 geöffnet.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren, zu den Gebühren und zu den Ausweisarten.

 

 

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Strafregisterauszug

Online Bestellung des Strafregisterauszugs unter www.strafregister.admin.ch.

Vermietung Gemeindesaal

Die Gesuche sind schriftlich und termingerecht der Gemeindeschreiberei Aeschi einzureichen info(at)aeschi.ch .

  1.       Veranstaltungen mit Eintritten von Vereinen und Organisationen mit Sitz in Aeschi:    Einmalige Benützung: Pro verkauftes Billet Fr. 1.50, mindestens aber Fr. 300.00 Wiederholungen: Pro verkauftes Billet Fr. 1.50, mindestens aber Fr. 200.00

  2.     Veranstaltungen mit Eintritten, von auswärtigen Vereinen und Organisationen
    Pro Anlass 100% Zuschlag auf der jeweiligen Grundtaxe (s. Ziffer I.).

  3.     Veranstaltungen ohne Billettverkauf:

Einheimische

Auswärtige

Bis 50 Personen   

Fr.     100.00

 

 Fr.     150.00

51 – 100 Personen   

150.00

300.00

101 –  250 Personen

300.00

500.00

251 –  350 Personen

500.00

600.00

über 350 Personen 

600.00

 700.00

bei mehrtägigen Anlässen (d.h. ab 2. Tag) die Hälfte der vorgenannten Gebühren

Zuschlag pro Tag für Küchenbenützung

50.00

50.00

                                                                                                                                                

  1.       Kurse, Propagandaveranstaltungen usw.

In diesen Fällen setzt die Betriebskommission die Benützungsgebühr fest

Vermietung Turnhalle

Die Gesuche sind schriftlich und termingerecht dem Schulsekretariat einzureichen . 

 Kosten gemäss Gebührentarif Art. 8. & 9.               

                                           

Vermietung Zivilschutzanlagen

Die Gesuche sind schriftlich und termingerecht der Gemeindeschreiberei Aeschi einzureichen info@aeschi.ch

                   Pro Person und Nacht:   Fr.  10.00

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Stand: 15 Februar 2010

Homepage der Gemeinde Aeschi