Anmeldung:
Schweizer Bürger müssen sich innert 14 Tagen auf der Gemeindeschreiberei anmelden und den Heimatschein oder Heimatausweis abgeben. Bei Zuzug einer Familie müssen die Zuzüger das Familienbüchlein mitbringen und vorzeigen
Die Anmeldung kostet Fr. 14.00 (für den Niederlassungsausweis)
Abmeldung:
Schweizer Bürger müssen sich spätestens am Tage des Wegzuges abmelden, die Niederlassungsbewilligung zurückgeben und ihre neue Adresse angeben. Der Heimatschein wird den Wegzügern zurückgegeben, damit sie sich in der neuen Gemeinde anmelden können.
Regierungsstatthalteramt, Frutigen
| Niederlassungsausweis (Anmeldungsgebühr) | Fr. 14.00 |
| Heimatausweis | Fr. 14.00, Verlängerung Fr. 8.00 |
| Wohnsitz- und andere Bescheinigungen | Fr. 14.00 |
Besitzername, Adresse sowie der Name des Hundes und dessen Rasse müssen eingetragen werden.
Kosten: Fr. 80.00
A4: Fr. -.30 / Stk; beidseitig -.50 / Stk
A3: Fr. -.40 / Stk; beidseitig -.60 / Stk
Wir können Kopien bis 200% vergrössern oder auf 50% reduzieren
Das neue Antragsverfahren für Pass und Identitätskarte
Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der so genannte E-Pass 10 – schweizweit eingeführt.
Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden.
Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab 1. März 2010 nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst.
Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben neuen Ausweiszentren zu beantragen.
Dazu ist vorgängig eine Terminreservation erforderlich unter:
Tel. 031 635 40 00 (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und 13.00
bis 17.00 Uhr) oder
www.schweizerpass.ch
Die Reservationszentrale ist ab 24. Februar 2010 geöffnet.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren, zu den Gebühren und zu den Ausweisarten.
Am Schalter erhältlich sind:
35-Liter Säcke oder Marken à Fr. 1.90/Stk. oder Fr. 9.50/Bogen (5))
60-Liter Säcke oder Marken à Fr. 3.20/Stk. oder Fr. 16.00/Bogen (5)
110-Liter Marken à Fr. 5.80/Stk. oder Fr. 29.00/Bogen (5)
Ausschliesslich auf der Gemeindeschreiberei erhältlich sind:
60-Liter Grünabführmarken à Fr. 3.00/Stk.
140-Liter Grünabführmarken à Fr. 7.00/Stk.
240-Liter Grünabführmarken à Fr. 12.00/Stk.
50kg Sperrgutmarken à Fr. 7.80/ Stk. oder Fr. 39.00/Bogen (5)
240-Liter Containermarken à Fr. 21.00/Stk.
800-Liter Containermarken à Fr. 51.00/Stk.
Informationen über Entsorgungen finden sich auf der Werkhofseite
Das neue Antragsverfahren für Pass und Identitätskarte
Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der so genannte E-Pass 10 – schweizweit eingeführt.
Der E-Pass 10 ist eine Weiterentwicklung des E-Passes 06. Auf dem Chip werden zusätzlich zum Gesichtsbild und zu den Ausweisdaten zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden.
Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab 1. März 2010 nur noch den E-Pass 10 auszustellen. Die definitive Einführung stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellt.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst.
Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben neuen Ausweiszentren zu beantragen.
Dazu ist vorgängig eine Terminreservation erforderlich unter:
Tel. 031 635 40 00 (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 und 13.00
bis 17.00 Uhr) oder
www.schweizerpass.ch
Die Reservationszentrale ist ab 24. Februar 2010 geöffnet.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren, zu den Gebühren und zu den Ausweisarten.
Online Bestellung des Strafregisterauszugs unter www.strafregister.admin.ch.
Veranstaltungen mit Eintritten von Vereinen und Organisationen mit Sitz in Aeschi: Einmalige Benützung: Pro verkauftes Billet Fr. 1.50, mindestens aber Fr. 300.00 Wiederholungen: Pro verkauftes Billet Fr. 1.50, mindestens aber Fr. 200.00
Veranstaltungen mit Eintritten, von auswärtigen Vereinen und
Organisationen
Pro Anlass 100% Zuschlag auf der jeweiligen
Grundtaxe (s. Ziffer I.).
Veranstaltungen ohne Billettverkauf:
|
Einheimische |
Auswärtige |
|||
|
Bis 50 Personen |
Fr. 100.00 |
|
Fr. 150.00 |
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|
51 – 100 Personen |
150.00 |
300.00 |
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101 – 250 Personen |
300.00 |
500.00 |
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|
251 – 350 Personen |
500.00 |
600.00 |
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|
über 350 Personen |
600.00 |
700.00 |
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bei mehrtägigen Anlässen (d.h. ab 2. Tag) die Hälfte der vorgenannten Gebühren |
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Zuschlag pro Tag für Küchenbenützung |
50.00 |
50.00 |
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Kurse, Propagandaveranstaltungen usw.
In diesen Fällen setzt die Betriebskommission die Benützungsgebühr fest
Die Gesuche sind schriftlich und termingerecht dem Schulsekretariat einzureichen .
Kosten gemäss Gebührentarif Art. 8. & 9.
Die Gesuche sind schriftlich und termingerecht der Gemeindeschreiberei Aeschi einzureichen info@aeschi.ch.
Pro Person und Nacht: Fr. 10.00