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Gemeindeversammlung vom 03.12.2021

| Gemeindeversammlung

Ordentliche Versammlung der Gemischten Gemeinde, Freitag, 4. Juni 2021, 20:00 Uhr im Gemeindesaal Aeschi

Traktanden

  1. Kenntnisnahme des genehmigten Protokolls der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2021
  2. Wahlen:
    a) 1 Mitglied der Baukommission (Philipp Zaugg, wiederwählbar)
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Revision des Personalreglements der Ge-mischten Gemeinde Aeschi
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Revision des Abfallreglements der Gemischten Gemeinde Aeschi
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Revision des Organisationsreglements des Forstbetriebes Thunersee-Suldtal (Zusammenschluss mit Wimmis)
  6. Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung des ehemaligen Kindergartens Dorf, Stygengasse 4, Parz. Nr. 1081, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
  7. Beratung und Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Steueranlagen und Stundenlöhne, alles pro 2022
  8. Kreditabrechnung: Neuanschaffung Kommunalfahrzeug inkl. Ersatz der Schneefräse und Wischmaschine, Kenntnisnahme
  9. Orientierungen/Verschiedenes

Wie gewohnt wird vor der Versammlung an alle Haushaltungen ein Aeschi-Info mit der Botschaft zur Gemeindeversammlung verschickt.

Das Budget liegt 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und kann dort abgeholt werden. Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 3 - 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zudem finden Sie die Unterlagen auch hier

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll wird spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden (Art. 70 Organisationsreglement OGR).

Zur Gemeindeversammlung sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Aeschi angemeldet sind, freundlich eingeladen.

An der Versammlung gilt eine Maskenpflicht. Die Versammlungsteilnehmer werden angehalten, rechtzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen, damit es möglichst nicht zu Staus an den Eingängen kommt. Ein Schutzkonzept für die Versammlung liegt vor. Weiter sind die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzbestimmungen zu berücksichtigen. Änderungen sind möglich.

Der Gemeinderat

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