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Ortsplanungsrevision Aeschi bei Spiez - 3. öffentliche Auflage, Öffentliche Auflage

| Gemeinderat

Öffentliche Planauflage

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Geringfügige Änderung der Ortsplanung: Baureglement, Zonenplan Siedlung, Zonenplan Gewässerraum

Der Gemeinderat Aeschi bei Spiez bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 17.11.2021 bis 17.12.2021, in der Gemeindeverwaltung Aeschi öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Aeschi schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Aeschi bei Spiez, den 15. November 2021

Der Gemeinderat

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