Traktanden
1. Wahlen:
a) 2 Mitglieder der neuen Baukommission Aeschi-Krattigen
b) 2 Mitglieder der neuen Tiefbaukommission Aeschi-Krattigen
2. Schulsozialarbeit; Beratung über Einführung (wiederkehrende Kosten)
3. Abwasserreglement; Revision
4. Friedhofreglement; Neuerlass
5. Budget 2026; Beratung und Festsetzung der Steueranlagen
6. Finanzplan 2026 bis 2030; Kenntnisnahme
7. Kreditabrechnung Flussaufweitung Sack; Kenntnisnahme
8. Kreditabrechnung Sanierung Gemeindesaal; Kenntnisnahme
9. Orientierungen/Verschiedenes
Wie gewohnt wird vor der Versammlung an alle Haushaltungen ein Aeschi-Info mit der Botschaft zur Gemeindeversammlung verschickt.
Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung, namentlich das Friedhofreglement und das Abwasserreglement, liegen 30 Tage vor der Versammlung in den Büros der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zudem sind die Reglemente via Link an dieser Stelle einsehbar:
- Friedhofreglement
- Abwasserreglement
- Budget 2026
- Finanzplan 2026-2030
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll wird spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden (Art. 70 Organisationsreglement OGR).
Zur Gemeindeversammlung sind alle SchweizerbürgerInnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Aeschi angemeldet sind, freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat