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Information Waldbrandgefahr

| Sicherheit

Die Waldbrandgefahr ist im Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental zurzeit (Stand 30. Juli 2018) erheblich. Aus diesem Grund gilt im Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental bisher noch keine Feuer- und Feuerwerksverbote. Im Umgang mit Feuer und Feuerwerk ist aber trotzdem grösste Vorsicht angezeigt.

Auf grössere Feuer (Höhenfeuer) ist zu verzichten. Es sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Die offiziellen 1. August Feuer sind erlaubt, dabei müssen erhöhte Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, d.h. die Feuerwehr ist vor Ort.
  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
  • Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
  • Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
  • Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
  • Private Feuerwerkskörper sind zurückhaltend einzusetzen und dürfen nur auf befestigtem Untergrund und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoppelfeldern abgefeuert werden.

Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern wird voraussichtlich am Donnerstag, 2. August neu beurteilt. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental

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