Gemeindeversammlung
In Aeschi findet regulär im Juni und im Dezember eine Gemeindeversammlung statt.
An der Versammlung stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger und Bürgerinnen, die volljährig sind und seit mindestens 3 Monaten ihren festen Wohnsitz in unserer Gemeinde haben.
Die Daten werden einen Monat vor der Versammlung im Frutiger Amtsanzeiger publiziert.
Das Protokoll der Versammlung liegt jeweils spätestens 14 Tage nach der Sitzung für 30 Tage in der Gemeindeverwaltung auf.
Nächste Versammlungsdaten
Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026
Ordentliche Versammlung der Gemischten Gemeinde, Freitag, 5. Juni 2026, 20:00 Uhr im Gemeindesaal Aeschi
Traktanden
- Wahlen: 1 Mitglied der Schulkommission (Petra Berger, wiederwählbar)
- Sanierung und Anbau Oberstufenschulhaus; Verpflichtungskredit von Fr. 8'900'000
- Erwerb von Grundstücken durch Ausländer; Verlängerung kommunale Regelung
- Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Photovoltaikanlage Gemeindesaal; Genehmigung
- Jahresrechnung 2025
- Kreditabrechnung Sanierung Turnhalle; Kenntnisnahme
- Kreditabrechnung Sanierung Niederdorfstrasse; Kenntnisnahme
- Kreditabrechnung Sanierung Gemeindesaal; Kenntnisnahme
- Orientierungen / Verschiedenes
Wie gewohnt wird vor der Versammlung an alle Haushaltungen ein Aeschi-Info mit der Botschaft zur Gemeindeversammlung verschickt.
Die Jahresrechnung 2025 liegt vor der Versammlung in den Büros der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf und kann dort auch abgeholt werden. Zudem ist sie hier abrufbar.
Ebenfalls in den Büros der Gemeindeverwaltung einsehbar und über diesen Link abrufbar ist das Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Photovoltaikanlage Gemeindesaal.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll wird spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden (Art. 70 Organisationsreglement OGR).
Zur Gemeindeversammlung sind alle SchweizerbürgerInnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Aeschi angemeldet sind, freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat