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Umzug innerhalb der Gemeinde

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung (z.B. 1. Stock rechts), mitzuteilen.

Den neuen Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis wird Ihnen per Post zugestellt. Der alte Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis ist zu vernichten.

Ausländer werden schriftlich informiert, wenn ihr neuer Ausländerausweis zur Abholung und Bezahlung bereit ist. 

Umzug innerhalb der Gemeinde für Schweizer Bürger

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