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Abmeldung, Wegzug ins Ausland

Wer von unserer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs bzw. innerhalb von 14 Tagen für Ausländer bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Adresse anzugeben. Mitzubringen sind:

  • Amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis)
  • Ausländerausweis (Ausländische Staatsangehörige)
  • Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis (Schweizer Bürger)

Anschliessend werden wir Ihnen den Heimatschein aushändigen, sofern dieser bei uns hinterlegt ist, oder den Ausländerausweis einziehen. 

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz bei der Fremdenkontrolle anzugeben. Bitte melden Sie sich frühzeitig beim Steuerbüro.

Die Abmeldung erfolgt kostenlos. Jedoch benötigen Sie bei einer Abmeldung ins Ausland eine Abmeldebescheinigung, welche Fr. 20.00 kostet.