Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2024
Ordentliche Versammlung der Gemischten Gemeinde, Freitag, 31. Mai 2024, 20:00 Uhr im Gemeindesaal Aeschi
Traktanden
- Kenntnisnahme des genehmigten Protokolls der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2023 Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2021
- Wahlen: 1 Mitglied der Schulkommission (Jonas Lengacher, wiederwählbar)
- Beratung und Beschlussfassung über die Sprechung eines Nachkredites für das Konto Nr. 6150.3141.01, baulicher Unterhalt Strassen, in der Höhe von Fr. 20'000.00
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
- Orientierungen / Verschiedenes
Wie gewohnt wird vor der Versammlung an alle Haushaltungen ein Aeschi-Info mit der Botschaft zur Gemeindeversammlung verschickt.
Die Jahresrechnung 2023 liegt vor der Versammlung in den Büros der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf und kann dort auch abgeholt werden. Zudem ist sie hier abrufbar.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll wird spätestens 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden (Art. 70 Organisationsreglement OGR).
Zur Gemeindeversammlung sind alle SchweizerbürgerInnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Aeschi angemeldet sind, freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat