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Abmeldung, Wegzug innerhalb der Schweiz

Wer von unserer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs (CH) oder innerhalb von 14 Tagen für Ausländer bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Adresse anzugeben. Mitzubringen sind:

  • Amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis)
  • Ausländerausweis (Ausländische Staatsangehörige)
  • Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis (Schweizer Bürger)

Anschliessend werden wir Ihnen den Heimatschein / Heimatausweis aushändigen, sofern dieser bei uns hinterlegt ist. Die Abmeldung erfolgt kostenlos.

Falls Ihnen eine persönliche Abmeldung nicht möglich ist, dürfen Sie gerne das nachfolgende Formular ausfüllen.

Die Gebühr für eine Abmeldebescheinigung (z.B. für die Krankenkasse bei Abmeldung ins Ausland) beträgt Fr. 20.00. Die Bestellung wird auf Rechnung ausgelöst. Nach Erhalt der Bestellung wird die Abmeldebescheinigung per Post an die gewünschte Adresse verschickt. Eine Abmeldebescheinigung ist in der Regel nicht nötig

Abmeldung, Wegzug von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern

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