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Datensperre

Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

Das Formular „Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private“ kann ausgefüllt und mit einer Kopie eines amtlichen Ausweises (ID, Pass, Führerausweis) bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.